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Deutscher Förderpreis Kriminalprävention
Schirmherrschaft Bundespräsident
Christian Wulff
Prämiert
werden können
► Präventionsprojekte/-programme,
die inhaltlich und methodisch beispielgebend und nachahmungswürdig
sind - „Projektpreis“ - mit bis zu 50.000 €.
(Nächste Verleihung 2011)
► Kommunen,
in denen beispielgebend kriminalpräventive Aspekte in politisches
Handeln auf möglichst vielen Ebenen einfließen - „Städtepreis“ - mit
10.000 €.
(Nächste Verleihung 2012)
Und hier
die Einzelheiten:
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Projektpreis(e)
- Bis zu 50.000 €,
gesplittete Vergabe obligatorisch, Münster/Westfalen
- Bewerbungen ganzjährig ohne Fristen
- Bewerbungen werden automatisch in zwei
aufeinander folgenden Jahren berücksichtigt.
- Bewerbungsberechtigt sind Projekt - bzw.
Programmverantwortliche sowie deren Vertreter
- Bewerbungsformular:
Download
- Jury - Entscheidung im Mai
- Benachrichtigung im Juni
- Vergabe im Herbst
- Historie: siehe Preisverleihung
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Formale Voraussetzungen:
- Nachvollziehbare, stabile
Projektorganisation
- Projekt hat begonnen und ist noch nicht
abgeschlossen.
- Projekt hat kriminal- bzw.
verkehrsunfallpräventive Ausrichtung/Ziele, für die einen konkreten
Handlungsbedarf gibt.
- Schlüssige Wirkungsuntersuchung,
Dokumentation
- Formal und inhaltlich Beispiel gebend,
multiplizierbar.
Mögliche Themenfelder:
- Deliktische Prävention
- Zielruppenspezifische Prävention
- Regionale Prävention
- Primäre Prävention
- Sekundäre Prävention
- Tertiäre Prävention
- Besondere Medienarbeit
- Besondere Forschungsarbeit
- Besondere Kooperationen
- Besondere Innovationen
- Besonderes Präventionsprogramm
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Städtepreis
- 10.000 €, Einzelvergabe obligatorisch in
der Stadt, die ausgezeichnet wird.
- Bewerbungen ganzjährig ohne Fristen
- Bewerbungsberechtigt die
Verwaltungschefs/Vertreter der jeweiligen Kommune.
- Bewerbungsformular:
Download
- Juryentscheidung im Herbst
- Benachrichtigung im Herbst
- Vergabe im April
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Historie
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Voraussetzungen:
- Nachvollziehbare, stabile Organisation
für kommunale Kriminal- und/bzw. Verkehrsunfallprävention
- Formale und inhaltliche Beteiligung
aller (gesellschaftlich/fachlich) relevanter Gruppen/Organisationen
sowie Behörden
- Obligatorische Einbindung bei Rats- und
Verwaltungsentscheidungen
- Nachvollziehbare, nachhaltige
Präventionsarbeit
- Inhalte an Handlungsbedarfen orientiert
- Maßnahmen auf Wirksamkeit untersucht.
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Und wenn es jetzt noch Fragen gibt:
fp <at> stiftung-kriminalpraevention <Punkt> de
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